



Für den Transport in aller Regel ja; zu Hause ersetzt ein abgeschlossener Koffer für erlaubnispflichtige Waffen keinen Waffenschrank nach § 13 AWaffV. Nicht zugriffsbereit ist eine Waffe, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird (Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 13 WaffG); die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz nennt dafür ausdrücklich den mit einem Zahlen- oder Vorhängeschloss verschlossenen Koffer oder das so verschlossene Futteral. Für Flüge verlangen Lufthansa, SWISS und Austrian einen verschlossenen, robusten, festen Transportbehälter, nach der englischen Fassung der Beförderungsbedingungen von Lufthansa und Austrian abgeschlossen („locked“); ein Schloss empfehlen sie ohnehin, auf Flügen von und nach Italien und Südafrika ist es ausdrücklich Pflicht. Eurowings verlangt einen verschließbaren Behälter. Verbindliche Auskunft gibt die zuständige Waffenbehörde, für Flüge die Fluggesellschaft.
Das hängt vom Kaliber ab und davon, ob die Patronen lose oder in ihren Schachteln liegen. Unsere Munitionsbox gibt es in zwei Größen: Ammo 30 misst außen 29 x 18 x 12,9 cm, Ammo 50 außen 35 x 22 x 18,2 cm, innen jeweils rund 1 cm weniger. Miss deine Schachteln nach, dann siehst du schnell, wie viele nebeneinander passen.
Rasterschaum besteht aus vorgestanzten Würfeln: Du brichst genau die heraus, die Waffe, Optik und Magazine brauchen, und passt den Koffer so selbst an. Lege dir die Aufteilung zurecht, bevor du anfängst. Gefräster Schaum wird für ein bestimmtes Waffenmodell passgenau gefertigt; er sitzt genauer, passt aber nur zu dieser Waffe. In unseren Waffenkoffern liegt Rasterschaum.
Das legt jede Fluggesellschaft im Rahmen der Gefahrgutvorschriften von ICAO und IATA selbst fest; dazu kommt das Waffenrecht der beteiligten Staaten. Lufthansa, SWISS und Austrian verlangen, dass die Waffe ungeladen in einem verschlossenen, robusten, festen Transportbehälter liegt; in der englischen Fassung ihrer Beförderungsbedingungen steht bei Lufthansa und Austrian ausdrücklich „locked“, also abgeschlossen, und auf Flügen von und nach Italien und Südafrika schreiben alle drei das Schloss ausdrücklich vor. Munition gehört bei diesen drei Gesellschaften in ein anderes Gepäckstück als die Waffe, ohne Leerräume in einen robusten Behälter aus Holz, Metall oder Pappe, höchstens 5 kg brutto pro Fluggast; Kunststoff nennen sie dafür nicht. Waffen und Munition brauchen eine Transportgenehmigung der Fluggesellschaft: Lufthansa nimmt die Anmeldung bis spätestens 72 Stunden vor Abflug an, SWISS und Austrian bei der Flugbuchung. Eurowings verlangt einen verschließbaren Behälter und getrennte Verpackung von Waffe und Munition, gebucht wird über den Kundenservice. An US-Flughäfen verlangt die TSA einen abgeschlossenen Hartschalenbehälter. Für Reisen in einen anderen EU- oder Schengen-Staat ist in der Regel der Europäische Feuerwaffenpass nötig (§ 32 WaffG). Maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen der Fluggesellschaft.