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Jagd und Schießsport

Waffentransport im Auto: Koffer, Futteral und Munition getrennt

Zwei Vorgaben aus dem Gesetz, eine Empfehlung: Die Waffe ist ungeladen und nicht zugriffsbereit, am sichersten in einem verschlossenen Behältnis, und die Munition liegt am besten in einem zweiten. Dieser Ratgeber zeigt, wie Jäger und Sportschützen das im Alltag lösen, welches Behältnis für welchen Weg reicht und wo die Grauzonen liegen.

Stand 29.09.202610 Min. LesezeitVeldivo

Zwei Vorgaben aus dem Waffengesetz, eine Empfehlung

Wer eine Schusswaffe ohne Waffenschein transportiert, darf sie nach § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG nur nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit befördern, und nur für einen Zweck, den sein Bedürfnis umfasst, oder im Zusammenhang damit, etwa zum Schießstand oder zum Büchsenmacher. Das gilt auch für Jäger. Für die Jagd, die Ausbildung von Jagdhunden im Revier, den Jagd- und Forstschutz und die Wege im Zusammenhang damit haben Jäger mit § 13 Abs. 6 WaffG eine eigene Regel, dazu mehr bei den Grauzonen. Für alle anderen Fahrten heißt das:

  • Nicht schussbereit: Keine Patrone und kein Geschoss im Lager, in der Trommel oder im eingesetzten Magazin (Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 12 WaffG), beim Luftgewehr also auch kein Diabolo geladen. Am sichersten: Magazin heraus, Kipplaufwaffe geöffnet, bei der Büchse Kammer leer.
  • Nicht zugriffsbereit: Liegt die Waffe in einem verschlossenen Behältnis, ist sie es nach Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 13 WaffG in jedem Fall. Als Faustformel nennt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz: Zugriffsbereit ist eine Waffe, die sich mit weniger als drei Handgriffen in unter drei Sekunden in Anschlag bringen lässt.
  • Munition getrennt, als Empfehlung: Die Verwaltungsvorschrift sieht auf Reisen im Fahrzeug vor, Schusswaffen grundsätzlich getrennt von der Munition aufzubewahren, sofern sie nicht in einem Sicherheitsbehältnis liegen, etwa einem Waffenschrank ab Widerstandsgrad 0 nach DIN/EN 1143-1; ein Transportkoffer ist keines. Patronen und gefüllte Magazine liegen deshalb nicht bei der Waffe, am besten in einem eigenen, verschließbaren Behältnis.

Was ein verschlossenes Behältnis ist, sagt das Gesetz nicht in Zentimetern. Ein Koffer oder ein Futteral, mit einem Zahlen- oder Vorhängeschloss verschlossen, ist es sicher; so nennt es auch die Verwaltungsvorschrift. Ein Futteral mit Reißverschluss ohne Schloss ist nur geschlossen, nicht verschlossen. Die Waffe darin kann trotzdem als nicht zugriffsbereit gelten, wenn sie sich nicht so schnell in Anschlag bringen lässt, etwa während der Fahrt im Kofferraum. Wer die Diskussion nicht führen will, nimmt ein Behältnis mit Schloss.

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Der Ablauf, der bei jeder Kontrolle passt

So packe ich, wenn eine Langwaffe ins Auto soll, und so sieht es aus, wenn ein Beamter den Kofferraum öffnet:

  • Zu Hause: Waffe entladen, Kammer geöffnet, Sichtkontrolle. Zielfernrohr mit Deckeln.
  • Waffe ins gepolsterte Futteral, Futteral in den abschließbaren Koffer, Koffer verschließen. Wer keinen Koffer hat, nimmt ein Futteral, das sich mit einem Vorhängeschloss verschließen lässt.
  • Munition in die abschließbare Munitionsbox, Box verschließen. Gefüllte Magazine gehören hier hinein.
  • Koffer und Box in den Kofferraum, nicht auf die Rückbank und nicht in den Fußraum. Bei einem Kombi ohne Trennung zum Innenraum ist das Schloss am Koffer die Absicherung.
  • Papiere griffbereit: Personalausweis oder Pass, Waffenbesitzkarte, zur Jagd zusätzlich der Jagdschein. Das Behältnis öffnest du nur auf Aufforderung.

Im Revier kommt das Futteral aus dem Koffer, die Waffe bleibt bis zum Hochsitz im Futteral; der Koffer bleibt im Auto, die Munitionsbox kommt mit. Auf dem Weg zum Schießstand bleibt die Waffe im abgeschlossenen Koffer, bis du auf dem Gelände der Schießstätte bist; wie Waffen vom Parkplatz an den Stand kommen, erfragst du am besten vorab beim Betreiber. So ist die Waffe auf der Fahrt verschlossen und am Ziel in Sekunden ausgepackt.

Welches Behältnis für welchen Weg

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Unser 130-cm-Koffer nimmt bis zu zwei Langwaffen bis 127 cm auf, innen 130,8 x 31,5 x 8,3 cm, mit dreilagigem Schaum, sechs Schnappverschlüssen auf umlaufender Dichtung (IP67), Druckausgleichsventil, zwei Rollen und verstärkte Ösen für Vorhängeschlösser. Schlösser liegen nicht bei. Das ist das Behältnis für Flugreisen und Bahnfahrten.

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Der Aluminiumkoffer: leicht, mit eingebautem Schloss

Den Aluminiumkoffer gibt es in 82, 96 und 117 cm, innen mit Rasterschaum, den du passend zur Waffe ausbrichst, verschlossen mit zwei dreistelligen Zahlenschlössern und zwei Schlüsselschlössern. Er wiegt rund 3,4 bis 4,9 kg und ist für den Standbesuch und den Weg ins Revier die leichtere Wahl. Gebaut ist er für den Transport, nicht für die dauerhafte Aufbewahrung: Erlaubnispflichtige Schusswaffen gehören nach § 36 WaffG und § 13 AWaffV in ein zertifiziertes Sicherheitsbehältnis.

Das Futteral: Schutz, kein Verschluss

Die gepolsterte Gewehrtasche (129 x 22 cm) und die Pistolentasche (31 x 18 cm) schützen vor Stößen und Kratzern und taugen als Innenhülle in einem Koffer, der innen lang und hoch genug ist. Miss vorher nach: In unseren Aluminiumkoffer (höchstens 117 cm) passt die 129 cm lange Gewehrtasche nicht. Allein sind sie kein verschlossenes Behältnis: kein Schloss, keine Ösen. Auf der sicheren Seite bist du, wenn sie für die Fahrt im abgeschlossenen Koffer liegen.

Die Munitionsbox: das zweite Behältnis

Die abschließbare Munitionsbox aus Polypropylen (Ammo 30: außen 29 x 18 x 12,9 cm, umlaufende Dichtung im Deckel, stapelbar, zwei Schnappriegel aus verzinktem Metall, Schloss nicht enthalten) ist das Behältnis für Patronen und gefüllte Magazine. Sie bleibt beim Ansitz mit im Rucksack, der Koffer bleibt im Auto.

Gepolsterte Gewehrtaschen in Schwarz und Khaki, an einen Baumstamm gelehnt
Das Futteral ist die Innenhülle im Koffer; allein ist es kein verschlossenes Behältnis

Die drei Grauzonen, die in jedem Forum diskutiert werden

Der Kofferraum. Die Verwaltungsvorschrift nennt ihn nicht als verschlossenes Behältnis, sondern als Beispiel dafür, dass eine Waffe auch in einem unverschlossenen Behältnis nicht zugriffsbereit sein kann, wenn sie während der Fahrt im Kofferraum liegt. Ob das bei Kombi und SUV ohne Trennung zum Innenraum genauso gilt, sagt sie nicht. Ich finde die Frage müßig, weil ein Koffer mit Schloss sie beendet, bevor sie beginnt.

Der Weg vom Auto zum Hochsitz. Zur befugten Jagdausübung im Revier darf der Jäger seine Jagdwaffe führen; im Zusammenhang damit, etwa auf dem direkten Hin- und Rückweg, darf er sie führen, solange sie nicht schussbereit ist (§ 13 Abs. 6 WaffG). Zugriffsbereit darf sie dabei nach der Verwaltungsvorschrift sein, etwa ohne Futteral auf der Rückbank. Wer am Waldrand parkt und ein Stück öffentlichen Weg geht, trägt die Waffe also entladen, am besten im Futteral. Verbindliche Auskunft gibt die zuständige Waffenbehörde.

Der Tankstopp. Die Waffe bleibt im verschlossenen Behältnis im abgeschlossenen Fahrzeug, und zwar so, dass von außen nicht zu erkennen ist, was darin liegt. Über Nacht bleibt sie nicht im Auto: Nach § 36 Abs. 1 WaffG musst du die erforderlichen Vorkehrungen treffen, damit Waffen und Munition nicht abhandenkommen und Dritte sie nicht unbefugt an sich nehmen, und die Verwaltungsvorschrift leitet daraus ab, ein Fahrzeug mit Schusswaffen nicht über längere Zeit unbeaufsichtigt abzustellen. Im Hotel gehört die Waffe im verschlossenen Koffer ins Zimmer oder in den Hotelsafe.

Häufige Fehler

  • Gefülltes Magazin im Futteral. Besser getrennt von der Waffe, zum Beispiel in der Munitionsbox.
  • Futteral ohne Schloss als Behältnis. Ohne Schloss ist das Futteral nur geschlossen, nicht verschlossen.
  • Waffe offen auf der Rückbank. So ist sie zugriffsbereit. Jäger dürfen das im Zusammenhang mit der Jagd, etwa auf dem direkten Hin- und Rückweg ins Revier, solange die Waffe ungeladen ist; auf dem Weg zum Schießstand oder Büchsenmacher darf sie nicht zugriffsbereit sein, auch bei Jägern. Am besten liegt der verschlossene Koffer außer Sicht im Kofferraum.
  • Koffer als Waffenschrank. Erlaubnispflichtige Schusswaffen gehören nach § 36 WaffG und § 13 AWaffV in ein zertifiziertes Sicherheitsbehältnis, kein Transportkoffer erfüllt das.
  • Schlösser vergessen. Bei Koffern mit Ösen liegen die Vorhängeschlösser oft nicht bei, bei unserem Hartschalenkoffer auch nicht. Ohne Schloss ist der Koffer nur zu, nicht verschlossen; die Schlösser gehören an den Koffer, nicht in die Schublade.

Direkte Einstiege

Koffer, Futterale und Box für den Ablauf oben:

Häufige Fragen zum Waffentransport im Auto

Reicht der verschlossene Kofferraum als Behältnis?

Das ist eine Grauzone. Als sichere Lösung nennt die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz den Koffer oder das Futteral, verschlossen mit Zahlen- oder Vorhängeschloss. Den Kofferraum erwähnt sie nur bei unverschlossenen Behältnissen: Eine Waffe darin ist nicht zugriffsbereit, wenn sie sich nicht in unter drei Sekunden mit weniger als drei Handgriffen in Anschlag bringen lässt, etwa weil sie während der Fahrt im Kofferraum liegt. Ob das auch für einen Kombi ohne Trennung zum Innenraum gilt, sagt die Vorschrift nicht. Ein Koffer mit Schloss oder ein Futteral mit Vorhängeschloss nimmt die Diskussion vorweg; verbindliche Auskunft gibt die zuständige Waffenbehörde.

Muss die Munition in einem anderen Koffer liegen?

§ 12 WaffG schreibt das nicht vor: Er verlangt für den Transport, dass die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit ist, von getrennter Munition steht dort nichts. Die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz sieht aber vor, Schusswaffen auf Reisen im Fahrzeug grundsätzlich getrennt von der Munition aufzubewahren, und wir raten auf jeder Fahrt dazu: Waffe im Koffer, Patronen in der abschließbaren Munitionsbox. Beides darf im selben Fahrzeug liegen. Verbindliche Auskunft gibt die zuständige Waffenbehörde.

Darf das Magazin geladen im Futteral liegen?

Besser nicht. Schussbereit ist eine Waffe nach Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 12 WaffG zwar nur, wenn Munition oder Geschosse in der Trommel, im eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind; ein gefülltes Magazin neben der Waffe macht sie also nicht schussbereit. Die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz sieht aber vor, Schusswaffen auf Reisen im Fahrzeug grundsätzlich getrennt von der Munition aufzubewahren, sofern sie nicht in einem Sicherheitsbehältnis liegen, etwa einem Waffenschrank ab Widerstandsgrad 0 nach DIN/EN 1143-1; Koffer und Futteral sind keines. Gefüllte Magazine gehören deshalb nicht ins Futteral, sondern getrennt von der Waffe, etwa in die Munitionsbox; leere dürfen bei der Waffe liegen.

Gilt das auch für Luftgewehre und CO2-Pistolen?

Ja. Auch Luftgewehre und CO2-Waffen bis 7,5 Joule mit dem F im Fünfeck dürfen außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums und einer Schießstätte ohne Waffenschein nur nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit transportiert werden (§ 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG). Anscheinswaffen im Sinne von § 42a WaffG sind sie auch dann nicht, wenn sie wie eine echte Feuerwaffe aussehen, denn für ihr Führen braucht es einen Waffenschein (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.6 WaffG). Anders bei Softair-Waffen bis 0,5 Joule, Attrappen und Dekowaffen, die im Gesamtbild wie eine echte Feuerwaffe aussehen: Sie dürfen nur in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden (§ 42a Abs. 2 Nr. 2 WaffG). Das Futteral schützt, das verschlossene Behältnis erfüllt die Vorgabe.

Was zeige ich bei einer Kontrolle vor?

Personalausweis oder Pass, bei erlaubnispflichtigen Waffen die Waffenbesitzkarte und zur Jagd zusätzlich den Jagdschein (§ 38 WaffG). Das Behältnis öffnest du nur auf Aufforderung. Liegt die Waffe ungeladen im verschlossenen Koffer und die Munition getrennt davon in der Box, ist sie nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit, wie es § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG verlangt, und du folgst der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift. Ohne Waffenschein darfst du die Waffe aber nur für einen Zweck transportieren, den dein Bedürfnis umfasst, oder im Zusammenhang damit, etwa zum Schießstand oder zum Büchsenmacher.